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Die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des neuen TKG die Befugnis gegen rechtswidrige Bewerbung von Rufnummern (Spam) und Dialer vorzugehen.

Erlangt die Bundesnetzagentur von derartigen Sachverhalten - z.B. in Form von schriftlichen Beschwerden - Kenntnis, so ergreift sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gegenüber Letztverantwortlichen und Netzbetreibern, in deren Netzen die entsprechende Rufnummern geschaltet sind, wie u.a.

  • Abmahnung
  • Abschaltung der Rufnummer.
Eine Übersicht der wichtigsten Kontaktmöglichkeiten zur Bundesnetzagentur bezüglich Dialern, Fax- und eMail-Spam für Mehrwertdienste finden Sie auf der Seite Kontakt (0)190er-/(0)900er-Missbrauchsgesetz.
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