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Die BundesnetzagenturDie Bundesnetzagentur hat aufgrund des neuen TKG die Befugnis gegen rechtswidrige Bewerbung von Rufnummern (Spam) und Dialer vorzugehen.Erlangt die Bundesnetzagentur von derartigen Sachverhalten - z.B. in Form von schriftlichen Beschwerden - Kenntnis, so ergreift sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gegenüber Letztverantwortlichen und Netzbetreibern, in deren Netzen die entsprechende Rufnummern geschaltet sind, wie u.a.
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http://www.spamfree.de/de/support/bundesnetzagentur.htm - zuletzt aktualisiert: 04.03.2011
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